"Die Strafe, die züchtigt, ohne zu verhüten, heißt Rache" (Albert Camus) 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

 

 

 

 

 

Unfallflucht, Verkehrsgefährdung, Nötigung, Körperverletzung oder
Trunkenheitsfahrt ...

Werden Ihnen Verkehrsstraftaten vorgeworfen, ist das nicht auf die leichte Schulter zu nehmen.

Neben einer Bestrafung mit Verlust der Fahrerlaubnis und seinen Folgen für Beruf und Privatleben, drohen auch Regressansprüche der KfZ-Haftpflichtversicherung.

Die Kanzlei KRÄMER bietet Ihnen eine erfahrene Verteidigung, die dabei die
zivilrechtlichen und versicherungsrechtlichen Aspekte in die Verteidigungsstrategie integriert. 

KRÄMER -RECHTSANWALT | ak@kraemer-fachanwalt.de T. 069 66 37 87 33