"Der einzig gewonnene Prozess ist der, den man nicht geführt hat"
(Hans Habe)

Das Versicherungsrecht stellt die gesamten vertraglichen Beziehungen zwischen einem Versicherungsnehmer und einer Versicherung dar. Der Versicherungsnehmer kauft dabei gegen eine Prämie Versicherungsschutz gegen alle nur denkbaren aber ungewissen Unglücksfälle ein. 

Ob dann tatsächlich ein versicherter Unglücksfall vorliegt und eine Versicherung dafür die vereinbarten Leistungen zu erbringen hat, ist sehr häufig streitig. Auch wird häufig über die Höhe der zu zahlenden Entschädigung getritten. Zum Streit führen auch immer vermeintliche oder tatsächliche Falschangaben und Obliegenheitsverletzungen.

Die Kanzlei KRÄMER - RECHTSANWALT hilft Ihnen Dank jahrelanger gerichtlicher und außergerichtlicher Erfahrung und Kompetenz in allen Versicherungssparten zu Ihrem Recht zu kommen. 

Im folgenden sollen aber die wichtigsten Versicherungssparten vorgestellt werden:
Berufsunfähigkeit, Krankenversicherung, Lebensversicherung, Gebäude und Hausrat, Unfallversicherung.

Die Kanzlei vertritt zudem Fälle der Vertrauensschadenversicherung, D&O und Warenkreditversicherung.

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