"Durch Betrug erlistet, ist noch nicht gewonnen" (Sophokles) 

 

 

 

 

 



Versicherungsbetrug ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat, die dazu führt, dass ein für alle bezahlbarer Versicherungsschutz nicht mehr gewährleistet ist.

Besonderes Know how der Kanzlei KRÄMER besteht in der Abwehr betrügerischer Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen bei gestellten oder provozierten Verkehrsunfällen. Hier wird die Kanzlei seit Jahren von KfZ-Haftpflichtversicherungen beauftragt, solche Ansprüche vor Gericht abzuwehren. Wenn Sie selbst glauben, Opfer eines provozierten Unfalls geworden zu sein, helfe ich Ihnen, das weitere Vorgehen mit Ihrer Versicherung abzusprechen, damit Ihnen der Schadensfreiheitsrabatt erhalten bleibt.

Aber auch in anderen Versicherungssparten, wie der Lebensversicherung, Transportversicherung oder den Personenversicherungen (Krankheit, Unfall, Berufsunfähigkeit) blickt die Kanzlei KRÄMER auf jahrelange und von hohem taktischen Geschick geprägte Prozesserfahrung zurück. 

KRÄMER -RECHTSANWALT | ak@kraemer-fachanwalt.de T. 069 66 37 87 33