"Unrecht gewinnt oft Rechtscharakter einfach dadurch, dass es häufig vorkommt" (Bertolt Brecht)
Die private Krankenversicherung (PKV) ist eine der großen Stützen des Gesundheitssystems in Deutschland. Da die Politik in den letzten Jahren jedoch ständig die Axt an die PKV setzt, sind die von einer PKV erwarteten großzügigeren Leistungen seltener geworden. In der Folge sind Streitigkeiten aufgrund immer komplexerer Versicherungsbedingungen vorprogrammiert.
Dabei kommt es beispielhaft oft zu einem Spannungsverhältnis zwischen Arzt/Patienten und der PKV, weil der Patient/Versicherungsnehmer um den Heilbehandlungserfolg fürchtet, wenn seine Krankenversicherung die Übernahme der Kosten und damit der Honoraransprüche an den Arzt nicht zusagen will.
Die Kanzlei KRÄMER verhilft Ihnen in diesem Dreiecksverhältnis zu Ihrem Recht und zu sachgerechten Lösungen zu gelangen.
Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt innerhalb der PKV stellt das Recht der Krankentagegeldversicherung dar. Das Krankentagegeld wird vom Versicherer gezahlt, solange eine Arbeitsunfähigkeit besteht und fortdauert. In Fällen langer Arbeitsunfähigkeit könnte aber schon Berufsunfähigkeit eingetreten sein, was die PKV berechtigt die Zahlungen einzustellen und den Vertrag über Zahlung von Krankentagegeld zu beenden.
Ferner setze ich mich für Sie bei der Kostenübernahme für Kinderwunschbehandlung/IVF rechtlich ein.