"Ist einer so phantasielos, dass er seiner Lüge mit Beweisen zu Hilfe kommt, dann soll er lieber gleich die Wahrheit sagen"    (Oskar Wilde) 


Ein Feuer oder ein Leitungswasserschaden können ein Haus unbewohnbar machen sowie Gebäude zerstören.

Aber auch sogenannte Elementarschäden, wie etwa Hochwasser, vernichten Werte.

Eine Gebäude- und Hausratversicherung soll diese Schäden ersetzen. Dabei wird der Versicherungsvertrag in der Regel individuell auf das betreffende Objekt zugeschnitten. Einwendungen ergeben sich dann aus der Frage, ob eine Unterversicherung vorliegt, ob der Versicherungsfall grob fahrlässig - etwa durch das Brennenlassen einer Kerze -  verursacht wurde, wann der Neuwert oder nur der Zeitwert zu ersetzen ist und welche Kosten für die Wiederherstellung überhaupt aufzuwenden wären.

Durch ein Feuerereignis oder Leitungswasserschaden wird oft  der Hausrat vernichtet. Aber auch derjenige Hausrat, welcher durch Einbruchsdiebstahl  abhanden kommt, fällt hierunter. Dieser wird in der separat abzuschließenden Hausratversicherung ersetzt.
Neben dem Schadensnachweis und der Schadenshöhe gibt es oft rechtliche EInwendungen, weil Obliegenheitsverletzungen im Raum stehen. Dies betrifft etwa eine zu spät oder unvollständig eingereichte Stehtgutliste. Außerdem steht meist der Fahrlässigkeitseinwand im Raum, etwa weil ein Einbrecher durch ein gekipptes Fenster einsteigen konnte.

Die Kanzlei KRÄMER verhilft Ihnen zielgerichtet bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Dabei steht vor allem die außergerichtliche Durchsetzung im Vordergrund, weil in derartigen Unglücksfällen eine rasche Hilfe notwendig ist.

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