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"Der Arzt sieht den Menschen in seiner ganzen Schwäche, der Advokat in seiner ganzen Schlechtigkeit ..." (Arthur Schopenhauer) Ob Risiko- oder Kapitallebensversicherung - die Lebensversicherung gehört in den Deutschland zu den wichtigsten Versicherungssparten. Oftmals wird sie auch als Restschuld- oder Kreditlebensversicherung abgeschlossen und soll einer Kredit gewährenden Bank als Sicherheit dienen.
Umso dramatischer ist es, wenn die Versicherung aufgrund von angeblich verschwiegenen Vorerkrankungen keine Todesfallleistungen erbringen will oder diese wegen des Verdachts eines Suizids verweigert. Hier ist kluge Erfahrung und Kenntnis der einschlägigen Rechtsprechung notwendig, um den Sachverhalt so detailreich zu ermitteln, damit Durchsetzungsmöglichkeiten und Risiken abgewogen werden können.
Die Kanzlei KRÄMER berät Sie außerdem in Streitigkeiten über die Höhe der Auszahlung von Kapitallebensversicherungen (Überschussbeteiligung).
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| KRÄMER -RECHTSANWALT | ak@kraemer-fachanwalt.de T. 069 66 37 87 33 | |
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